8. Mai 2016

Vereidigung auf Klingonisch

Ist die „Star Trek“-Sprache noch Fiktion, oder schon Realität?

Lesezeit: 2 min.

Wer hätte gedacht, dass ein Crowdfunding-Fan-Projekt zu Star Trek jemals zu einem juristischen Präzedenzfall werden könnte? Vermutlich niemand, aber genau das scheint momentan zu passieren. 2015 reichten Paramount und CBS Klage wegen des Kurzfilms Axanar ein, der in den Augen beider Firmen eine einzig große Liste an Urheberrechtsverletzungen darstellt. Unter all den als Copryright-Infringement aufgelisteten Punkten sorgt dabei ein spezieller nun schon seit einiger Zeit für eine besonders ausgedehnte und bizarre Debatte: Die klingonische Sprache.

Die verteidigende Partei beharrt auf der Meinung, dass eine Sprache, auch wenn sie fiktionalen Ursprungs ist, nicht unter das Urheberrechtsgesetz fällt, da sie sich verändert, angewandt wird und sich damit letztlich verselbstständigt. Ein Argument, das Paramount entschieden mit der Aussage zurückweist, dass eine Sprache dem Zweck der Kommunikation zwischen Individuen diene. Da es jedoch keine Klingonen gäbe, habe auch die klingonische Sprache keinerlei kommunikative Relevanz und sei damit letztlich nach wie vor ein einfaches Kunstprodukt, auf das sehr wohl Copyright-Ansprüche erhoben werden könnten.

Die Language Creation Society sieht das allerdings anders: Mit einem Absatz von 250.000 verkauften Kopien eines klingonisch-englischen Wörterbuchs, Sprachzertifikaten in Klingonisch, der Option von Microsofts Bing, Englisch in Klingonisch zu übersetzen, einem schwedischen Ehepaar, das sein Eheversprechen in Klingonisch verfasst hat und noch vielen weiteren Beispielen im Rücken, behauptet die Einrichtung, dass sich die „fiktionale“ Sprache mitllerweile aus den Fesseln ihres ursprünglichen Kontexts gelöst habe und Paramount und CBS dadurch keineswegs mehr Ansprüche auf ein Urheberrecht hätten.

In der Geschichte der Rechtsprechung ist ein Streit wie dieser bisher einmalig. Das zuständige Gericht könnte natürlich einfach alle Einwände als Geek- und Nerdtum abtun und Paramount darin zustimmen, dass es sich hier lediglich um einen legalen Standard-Disput in Sachen Urheberrecht handelt, womit die Sache wahrscheinlich auch sang- und klanglos wieder aus der Welt geschaffen wäre. Geht das Gericht jedoch auf die Argumente der verteidigenden Partei ein, so wäre Klingonisch, eine ursprünglich rein fiktionale Sprache, mehr oder weniger offiziell anerkannt. Und das wiederum dürfte so einige Wellen lostreten. So zeichnet sich hinter einem Sprach-Institut für Klingonisch schon ein Weiteres für Elbisch am Horizont ab…

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